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Metropolregion Hamburg

Politik

Bis 1864 unterstand die Verwaltung der Wilstermarsch der dänischen Regierung. Als 1889 die neue Kreisordnung entstand, blieben die Kirchspielvogteien zunächst erhalten. Später wurde diese Verwaltungseinheit durch die Preußen aufgelöst und Amtsbezirke entstanden. Die Begriff „Kirchspiel“ legt ein Zeugnis davon ab, wie sehr in früheren Jahrhunderten Herrschaft, Verwaltung und Gerichtsbarkeit mit der geistlichen Autorität der Kirche verbunden war. Eine eigene Verwaltung gab es in Sankt Margarethen bis 1970. Nur schwer trennten sich die Sankt Margarethener von ihrer Verwaltung. Per Erlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 04. Juni 1970 wurden die Ämter Sankt Margarethen, Wewelsfleth und Wilster-Land aber aufgelöst. Das neue Amt Wilstermarsch wurde zum Rechtsnachfolger der Körperschaften öffentlichen Rechts der 14 Gemeinden der Wilstermarsch. Seitdem müssen die Bürger/-innen nach Wilster fahren, um die Dienstleistung der Verwaltung in Anspruch zu nehmen.
Heute gehören der Gemeindevertretung 11 Vertreter/-innen der UWStM-Fraktion an.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, Sitzungen und deren aktuelle Themen sowie die Entscheidungen dazu, findet man unter:

Link zu Bürgerinformationssystem

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