Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung
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Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung
Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) beziehungsweise zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung.
Beschreibung
Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK beziehungsweise der HWK an.
Zuständigkeit
An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG),
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung-HwO),
- Gewerbeordnung (GewO).
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Gewerbeanmeldung, Elektronische Gewerbeanzeige
- Handwerkskammer-Verzeichnis: Einfache Tätigkeiten - Eintragung
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
- Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 1506-0
|
Fax:
+49 451 1506-180
E-Mail:
info[at]hwk-luebeck.de
Web:
www.hwk-luebeck.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
info[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de