Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen
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Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen
Die Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie, die an einen Gaststättenbetrieb angeschlossen ist, kann auf Antrag übernommen werden.
Beschreibung
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.
Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Leistung "Sondernutzungserlaubnis übernehmen: Gaststättenbetrieb Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.
Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Kosten
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Maßstabsgerechter Lageplan,
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen.
Rechtsgrundlage
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823/948246
|
Fax:
0431/9886617046
E-Mail:
pump[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoß (Neubau)
|
Zimmer:
2
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
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Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung