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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Hafenbehördliche Genehmigungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.


Beschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.


Zuständigkeit

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).


Fristen

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.


Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.


Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Wilstermarsch

Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 04823/9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Herr Thorsten Franck Icon Vcard

Tel: 04823/948210   |   Fax: 0431/9886617010
E-Mail: franck[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoss (Neubau)   |   Zimmer: 4  


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