Handelsregister: Eintrag
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Handelsregister: Eintrag
Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen beziehungsweise die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.
Beschreibung
Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.
Kurztext
Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.
Zuständigkeit
für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl
für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft
Zuständige Stelle
für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl
für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft
Fristen
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet.
- Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregisterbekanntmachungen.de)
Bearbeitungsdauer
Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.
Kosten
Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.
erforderliche Unterlagen
- öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
- Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.
Rechtsgrundlage
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Ansprechpartner
Amtsgericht Itzehoe
Bergstraße 5 - 7
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 66-0
|
Fax:
+49 4821 66-2371
E-Mail:
verwaltung[at]ag-itzehoe.landsh.de
Web:
www.amtsgericht-itzehoe.schleswig-holstein.de