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Handwerksrolle: Ausübungsberechtigung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.


Beschreibung

Die Handwerkskammer erteilt Ausübungsberechtigungen für Personen, die bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk in ihrem Bezirk selbstständig betreiben.

Sie erhalten eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder Teilgebiete eines anderen zulassungspflichtigen Handwerks, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind.

Ausübungsberechtigungen sind personengebunden.


Zuständigkeit

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Ausübungsberechtigung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.


erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7 a der Handwerksordnung (HwO),
  • Nachweise über notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten, wie Zeugnisse, Arbeits- und Lehrgangsbescheinigungen.

 


Rechtsgrundlage

§ 7a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 7a HwO


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


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