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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Änderungen von Unternehmensdaten (z.B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.


Beschreibung

Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.


Zuständigkeit

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse)  über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.


Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 16 HwO


Weitere Informationen

Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle


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Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


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