Hochwasser / Hochwasserschutz
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Hochwasser / Hochwasserschutz
Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Beschreibung
Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
- die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die örtliche Feuerwehr.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser" in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Archäologische Denkmäler: Schutz und Erhaltung
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Beschaffungswesen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Bauamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823/948224
|
Fax:
0431/98866170124
E-Mail:
baumann[at]wilstermarsch.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Kreis Steinburg
Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
|
Fax:
+49 4821 69356
E-Mail:
info[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr