Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
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Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
Ist das Betriebserlaubnisdokument oder die Zulassungsbescheinigung I für Ihr Fahrzeug verloren gegangen, müssen Sie Ersatz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der Vertretung,
- gegebenenfalls Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls des Dokumentes.
Rechtsgrundlage
- §§ 3, 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
In einigen Fällen muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.
verwandte Vorgänge
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