Meldebestätigung
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Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823/948211
|
Fax:
0431/9886617011
E-Mail:
preiss[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoß (Neubau)
|
Zimmer:
7
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823/948212
|
Fax:
0431/9886617012
E-Mail:
sliwinski[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoß (Neubau)
|
Zimmer:
5