Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Meldebestätigung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Beschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

§ 24 BMG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Wilstermarsch

Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 04823/9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Frau Melany Preiß Icon Vcard

Tel: 04823/948211   |   Fax: 0431/9886617011
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 7  

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Frau Sabine Sliwinski Icon Vcard

Tel: 04823/948212   |   Fax: 0431/9886617012
E-Mail: sliwinski[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 5  


Nach oben