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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.


Beschreibung

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.


Zuständigkeit

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.


Fristen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Kosten

Es fallen keine Gebühren an.


erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Wilstermarsch

Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 04823/9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de


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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung

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Tel: 04823/948211   |   Fax: 0431/9886617011
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 7  

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Frau Sabine Sliwinski Icon Vcard

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E-Mail: sliwinski[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 5  


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