Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
- § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Bauamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
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amt[at]wilstermarsch.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Bauleitplanung, Bauanträge
Tel:
04823/948244
|
Fax:
0431/99886617044
E-Mail:
rogowski[at]wilstermarsch.de
Etage:
1. Etage (Neubau)
|
Zimmer:
24
Amt Wilstermarsch
Der Amtsvorsteher
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag + Dienstag 14.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag zus. 14.00 – 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung