Öffentliche Ausschreibung
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Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung
Beschreibung
Öffentliche Auftraggeber wie z.B. das Land und die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.
Zuständigkeit
An öffentliche Auftraggeber, wie zum Beispiel Kommunen, Ämter, Kreise, Land, Bund.
erforderliche Unterlagen
Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite.
Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Einige öffentliche Auftraggeber haben entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
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