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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Personalausweis: Adresse ändern

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.Wer seine Adresse z.B. wegen Umzugs geändert hat, muss seinen Personalausweis entsprechend ändern lassen.


Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel wegen eines Umzugs geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis entsprechend ändern lassen.

Die zuständige Stelle ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift und der Personalausweisnummer auf die Rückseite des Dokumentes aufklebt. Sie ändert zudem die auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherte Anschrift.

Kurztext

  • Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss unverzüglich erfolgen
  • neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
  • Änderung kann online erfolgen, wenn die Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder muss persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort erfolgen.
  • zuständig: Bürgeramt am neuen Wohnort

 


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

  • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Ad-ressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

Voraussetzungen

- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.

Die Änderung der Anschrift sollte möglichst im Zusammenhang mit der Anmeldung vorgenommen werden. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Keine


erforderliche Unterlagen

- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung

Personalausweis.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

BMI - Der Personalausweis


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Wilstermarsch

Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 04823/9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

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Tel: 04823/948211   |   Fax: 0431/9886617011
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 7  

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Frau Sabine Sliwinski Icon Vcard

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E-Mail: sliwinski[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 5  


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