Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
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Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang.
Beschreibung
Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Wilster
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 4823 9482-0
|
Fax:
+49 4823 9482-20
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de