Reisegewerbe: Reisegewerbekarte erweitern
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Reisegewerbe: Reisegewerbekarte erweitern
Wenn Sie als Schausteller, fliegender Händler oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe.
Beschreibung
Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde erweitern.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Kosten
Derzeit fallen 30,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
- § 55 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.7 - VwGebV.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Einwohnermeldeamt und Gewerbeangelegenheiten
Tel:
04823/948212
|
Fax:
0431/9886617012
E-Mail:
sliwinski[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoß (Neubau)
|
Zimmer:
5
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Stadt Wilster
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 4823 9482-0
|
Fax:
+49 4823 9482-20
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de