Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
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Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Befristete Reisegewerbekarten können bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, fliegender Händler oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 .
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
- § 55 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.4 - VwGebV.
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Formulare
Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823/948211
|
Fax:
0431/9886617011
E-Mail:
preiss[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoß (Neubau)
|
Zimmer:
7
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung