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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Reisegewerbe: Reisegewerbekarte

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).


Beschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder
  • Bestellungen für Waren aufsucht,
  • Leistungen anbietet oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.


Kosten

Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für die Erteilung oder Entfristung einer Reisegewerbekarte an.


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
  •  

 


Rechtsgrundlage

  • § 55 Abs. 2, 3 Gewerbeordnung (GewO),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.1 - VwGebV.

§ 55 GewO

ReisegewVwV

VwGebV


Formulare


Weitere Informationen

Für die Reisegewerbekarten für Ausländer sind die Ordnungsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden zuständig.

ReisegewVwV


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Wilstermarsch

Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 04823/9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Frau Melany Preiß Icon Vcard

Tel: 04823/948211   |   Fax: 0431/9886617011
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 7  

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Frau Sabine Sliwinski Icon Vcard

Tel: 04823/948212   |   Fax: 0431/9886617012
E-Mail: sliwinski[at]wilstermarsch.de
Etage: Erdgeschoß (Neubau)   |   Zimmer: 5  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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