Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Beschreibung
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände,
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften,
- Informationsstände,
- Werbeaufsteller/Werbetafeln,
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen),
- Fahrradständer,
- Plakatierung,
- Anlegen oder Änderung von Zufahrten zu Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt.
Mit dieser Sondernutzungserlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung bei einer geplanten Sondernutzung innerhalb von Ortschaften.
- An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bei einer geplanten Sondernutzung außerhalb von Ortschaften.
Fristen
- Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
- Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Weitere Informationen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Standort,
- Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
+49 431 383-0
|
Fax:
+49 431 383-2754
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Amt Wilstermarsch
Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Ordnung- und Sozialamt
Tel:
04823/948210
|
Fax:
0431/9886617010
E-Mail:
franck[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoss (Neubau)
|
Zimmer:
4
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Ordnungsamt, Schulverwaltung
Tel:
04823/948246
|
Fax:
0431/9886617046
E-Mail:
pump[at]wilstermarsch.de
Etage:
Erdgeschoß (Neubau)
|
Zimmer:
2
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Stadt Wilster
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 4823 9482-0
|
Fax:
+49 4823 9482-20
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de