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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.


Beschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.


Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast

§ 12 StRWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten


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Ansprechpartner

Amt Wilstermarsch

Bauamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel: +49 04823/9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Herr Sven Baumann Icon Vcard

Tel: 04823/948224   |   Fax: 0431/98866170124
E-Mail: baumann[at]wilstermarsch.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16  

Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)

Herr Frank Neubert Icon Vcard

Tel: 04823-948218   |   Fax: 04319886617018
E-Mail: neubert[at]wilstermarsch.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 25  


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