Straßenbeleuchtung
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Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
Beschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
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Ansprechpartner
Amt Wilstermarsch
Bauamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Tel:
+49 04823/9482-0
E-Mail:
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Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag + Dienstag 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823/948224
|
Fax:
0431/98866170124
E-Mail:
baumann[at]wilstermarsch.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Wilstermarsch)
Tel:
04823-948218
|
Fax:
04319886617018
E-Mail:
neubert[at]wilstermarsch.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
25