Tierarzt / Tierärztin aus EU-Mitgliedstaat: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Anzeige
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Tierarzt / Tierärztin aus EU-Mitgliedstaat: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Anzeige
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Berufs des Tierarztes/der Tierärztin ohne Approbation aus EU-Mitgliedstaaten als Dienstleistungserbringer/in muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Fristen
Sie müssen vor der ersten Dienstleitungserbringung eine Meldung an die zuständige Behörde erstatten beziehungsweise unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung, wenn eine vorherige Meldung wegen der Dringlichkeit des Tätigwerdens nicht möglich war. Die Meldung ist einmal jährlich zu erneuern.
Kosten
Die Amtshandlungen nach § 11a Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) sind kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung.
erforderliche Unterlagen
Bei der Anzeige müssen Sie folgende Bescheinigungen vorlegen:
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit,
- Nachweis, dass Sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig als Tierarzt/Tierärztin niedergelassen sind und dass Ihnen die Ausübung dieses Berufs zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist,
- einen Berufsqualifikationsnachweis (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis).
Die Bescheinigungen dürfen bei Vorlage nicht älter als zwölf Monate sein. Die Unterlagen können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 2 Abs. 3, 11a Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung (Anlage) Tarifstelle 5.1 - LMBuaVwGebV SH.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]melund.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html