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Metropolregion Hamburg

  • Kreuzfahrtschiff auf der Elbe

Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere transportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Für die Durchführung von gewerbsmäßigen Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ("EU-Tierschutztransportverordnung") und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

Jeder Tiertransport stellt für die zu transportierenden Tiere eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

Jeder, der Tiere transportiert, benötigt eine Zulassung als Transportunternehmer und muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


Kosten

Die Gebühren sind, je nach Aufwand, unterschiedlich hoch. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.


Rechtsgrundlage

  • Tierschutzgesetz (TierSchG),
  • Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen,
  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (TierSchTrV).

TierSchG

Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates

TierSchTrV


Weitere Informationen

Es ist mit der zuständigen Veterinärbehörde zu klären, welche weiteren Rechtsvorschriften für den geplanten Transport zu erfüllen sind. Dies ist von zahlreichen Faktoren (u.a. Tierart, Alter der Tiere aber auch Ziel des Transportes) abhängig.


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Ansprechpartner

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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