Viehhandel (gewerblich): Anzeige
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Viehhandel (gewerblich): Anzeige
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).
Fristen
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift,
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.
Rechtsgrundlage
§ 11 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV).
Weitere Informationen
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu den Veterinärämtern finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Ansprechpartner
Kreis Steinburg
Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
|
Fax:
+49 4821 69356
E-Mail:
info[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr