Waffen oder Munition überlassen: Anzeige
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Waffen oder Munition überlassen: Anzeige
Wer Schusswaffen oder Munition Personen, die in Deutschland ansässig sind, überlassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der für die Erwerberin/den Erwerber zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eine elektronische Anzeige (Assistent) zur Verfügung.
Fristen
Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
erforderliche Unterlagen
In der Anzeige sind anzugeben:
- Name,
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Wohnanschrift der Erwerberin/des Erwerbers und
- Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.
Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.
Rechtsgrundlage
§ 34 Waffengesetz (WaffG).
Weitere Informationen
Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eine elektronische Anzeige (Assistent) zur Verfügung.
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Kreis Steinburg - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
|
Fax:
+49 4821 699356
E-Mail:
ordnungsamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Steinburg - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
Tel:
04821 69-550
|
Fax:
04821 699-550
E-Mail:
kunzmann[at]steinburg.de
|
Zimmer:
C.009