Wirtschaftsprüferin / Wirtschaftsprüfer: Antrag auf Prüfungszulassung
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Wirtschaftsprüferin / Wirtschaftsprüfer: Antrag auf Prüfungszulassung
Zuständigkeit
An die Wirtschaftsprüferkammer.
Fristen
Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer wird grundsätzlich sowohl im ersten als auch im zweiten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist
- für die Prüfung des ersten Halbjahres bis zum 31. Juli des Vorjahres,
- für die Prüfung des zweiten Halbjahres bis zum 28. Februar beziehungsweise 29. Februar desselben Jahres
zu stellen. Die Anträge müssen fristgerecht bei einer Landesgeschäftsstelle oder der Prüfungsstelle eingehen.
Kosten
Für alle Zulassungs- und Prüfungsverfahren und für erfolglose Widerspruchsverfahren sind Gebühren an die Wirtschaftsprüferkammer zu zahlen. Näheres regelt die Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer.
erforderliche Unterlagen
Zulassungsanträge müssen eindeutig und vollständig einschließlich der beizufügenden Unterlagen sein. Zu diesen gehören gemäß Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) unter anderem:
- tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die Vorbildung und den beruflichen Werdegang,
- Zeugnisse über Hochschulprüfungen, andere einschlägige Prüfungen und die berufliche Tätigkeit, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Prüfungstätigkeit,
- gegebenenfalls eine Erklärung darüber, bei welcher Stelle bereits früher ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht wurde,
- Nachweis der Regelstudienzeit der absolvierten Hochschulausbildung,
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit,
- gegebenenfalls eine Erklärung darüber, ob die Prüfung in verkürzter Form abgelegt werden soll.
Rechtsgrundlage
- §§ 5 ff. Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WiPrO),
- Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV),
- Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen,
- Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer.
Weitere Informationen
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die Prüfungsstelle zu richten.
Auf Antrag erteilt die Prüfungsstelle eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen und für die Anrechung von Prüfungsleistungen.
Weitere Hinweise zur Durchführung des Examens Wirtschaftsprüfer finden Sie auch im Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
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