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Städtebauförderung Wilster – Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden”

Die Stadt Wilster wurde im Jahr 2011 vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein (MILI) in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke” aufgenommen.

Das Förderziel des Städtebauförderungsprogrammes „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke” ist es, Klein- und Mittelstädte in ländlich geprägten Räumen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen und ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion nachhaltig und bedarfsgerecht für die Bevölkerung der gesamten Region zu sichern und zu stärken.

Anlass der Aufnahme der Stadt Wilster in das Förderprogramm war der Funktionsverlust des Ortskerns als Nahversorgungszentrum, bedingt durch den hohen gewerblichen Leerstand und die enge Bebauung, die in weiten Teilen des Gebiets vorhandene schlechte Bausubstanz sowie die über das Stadtgebiet zerstreuten und sanierungsbedürftigen Sportanlagen.

Um die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen möglichst effizient sowie sozial- und kostenverträglich zu gestalten, braucht es integrierte Ansätze. Sie ermöglichen es, intelligent eine bereichsübergreifende Anpassung unterschiedlicher Infrastrukturarten zu bewerkstelligen und in interkommunaler bzw. überörtlicher Kooperation die Versorgung aus dem Bestand durch Umstrukturierung in Richtung flexibler Nutzungen zu optimieren.

Damit die Stadt Wilster Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke” in Anspruch nehmen kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

  • Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB
  • Sanierungssatzung
  • Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer

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