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Rechtliche Grundlage für Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein Gesetz, das sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Behördengänge online erledigen können. Das OZG wurde eingeführt, um Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dank des OZG können viele dieser Behördengänge nun auch online erledigt werden. Das bedeutet, dass Sie Formulare im Internet ausfüllen und Anträge elektronisch stellen können, ohne das Haus verlassen zu müssen. 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.