Rechtliche Grundlage für Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein Gesetz, das sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Behördengänge online erledigen können. Das OZG wurde eingeführt, um Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dank des OZG können viele dieser Behördengänge nun auch online erledigt werden. Das bedeutet, dass Sie Formulare im Internet ausfüllen und Anträge elektronisch stellen können, ohne das Haus verlassen zu müssen.