Über das Amt
Das Amt Wilstermarsch besteht vollständig aus Marschland. Schon um 1800 vor christlicher Zeitrechnung entstand durch einen starken Anstieg des Wasserspiegels und eine anschließende Verlandung die heutige Marsch.
Von drei Seiten ist der Amtsbezirk vom Wasser umgeben – von dem Nord-Ostsee-Kanal im Westen, von der Elbe im Süden und von der Stör im Osten. Im Norden reicht das Amtsgebiet bis an die Geest.Das Amtsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 17.465 ha.
Um die Marsch landwirtschaftlich nutzen zu können, musste sie entwässert werden. Nach dem Vorbild der Holländer waren hunderte von windbetriebenen Entwässerungsmühlen im Einsatz. In Honigfleth bei Wilster kann die letzte ihrer Art in Norddeutschland besichtigt werden. Durch die Entwässerung kam es zu Sackungen des Bodens, sodass wir heute in der Wilstermarsch außergewöhnlich tiefe Lagen unterhalb der Normalen Höhe des Meeresspiegels (NN) vorfinden. In Neuendorf-Sachsenbande liegt mit 3,54 Meter unter NN der tiefste Punkt der Bundesrepublik Deutschland.
Verkehrsmäßig ist die Wilstermarsch gut an die Autobahn 23 sowie an die Bundesstraßen 5 und 431 angeschlossen. Von Wilster aus besteht zudem eine Bahnverbindung Richtung Hamburg sowie nach Westerland. Ein gut ausgebautes Radwegenetz, Wohnmobilstellplätze, Sporthäfen an der Stör, Wasserwege, Freibad und vieles mehr bieten nicht nur den Bewohner/-innen, sondern auch Touristen eine interessante und reizvolle Möglichkeiten die Marsch zu erkunden.
Historie und Wappen
Das Amt Wilstermarsch gibt es seit 1970. Es ist im Rahmen der Ämterreform aus den Ämtern Sankt Margarethen, Wewelsfleth und Wilster-Land entstanden. 1867 wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein in den preußischen Staat einverleibt und damit änderte sich auch die Struktur der Ämter, Städte und Kreise. Aus den ehemaligen Kirchspielen und Dorfschaften wurden nach der preußischen Gemeindeordnung jetzt politische Gemeinden. Am 15. Mai 1868 erschien ein Verzeichnis zur vorläufigen Verwaltung der einzelnen Ortsgemeinden. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Schleswig-Holstein die Verwaltungsarbeit für die vielen kleinen Gemeinden im Lande in Ämtern organisiert. Bereits im Jahre 1934 hatte die preußische Amtsordnung in Schleswig-Holstein die Ämter als vom Staat anerkannte Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften eingeführt. Die durch die Amtsordnung von 1947 geschaffenen neuen Ämter waren dann nur noch reine Verwaltungsgemeinschaften, aber keine Gebietskörperschaften. Die 1950 verabschiedeten neue Amtsordnung stärkte die Zuständigkeit und von diesem Zeitpunkt an durften die amtsangehörigen Gemeinden für die Verwaltungsaufgaben kein hauptamtliches Personal mehr beschäftigen. Das Amt Wilstermarsch hatte seinen Amtssitz bis 1986 in der Rathausstraße in Wilster bevor es in einen modernen Neubau am Kohlmarkt 25 umzog. Seit dem 01.07.2005 besteht mit der Stadtverwaltung Wilster eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Verwaltungsarbeiten für die nunmehr ca. 11.900 Einwohner werden seit Juli 2006 in dem dafür erweiterten Amtsgebäude am Kohlmarkt erledigt.
Seit 1992 besitzt das Amt Wilstermarsch ein eigenes Wappen, dessen Ursprung auf das Jahr 1607 zurückgeht.
Die Wappenbezeichnung lautet: „In Blau, der golden nimbierte, silbern und golden gekleidete Christus, die rechte Hand zum Segen erhoben. In der linken die rote Weltkugel mit goldenem Kreuz“.